Meyer & Menger - Team

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

§ 1 Als Abschluss eines Kaufvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten, etc.) erreicht wird.Der Verkäufer erkennt an, dass auch Mitwirkung oder Mitverursachung der Meyer&Menger Projekt GmbH zu einem Kaufvertrag den vollen Provisionsanspruch begründen.

§ 2 Der Verkäufer erklärt, zur Erteilung des Makleralleinauftrages von etwaigen Miteigentümern bzw. Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.

§ 3 Der Verkäufer verpflichtet sich, die Verkaufsbemühungen der Meyer&Menger Projekt GmbH in jeder Weise zu unterstützen, insbesondere zur Angabe und Herausgabe aller den Verkauf unterstützenden Informationen und Unterlagen, die er zuvor auf Richtigkeit überprüft hat. Er weist die Meyer&Menger Projekt GmbH insbesondere auf alle Mängel und Probleme des Verkaufsobjektes hin. Er ermächtigt die Meyer&Menger Projekt GmbH, diese Informationen und Unterlagen einschließlich Fotos und Ansichten vom Verkaufsobjekt ungeprüft gegenüber Kaufinteressenten zu verwenden sowie für die objektbezogene Werbung einzusetzen. Diese Ermächtigung umfasst auch die Nutzung durch oder in Form von Werbemitteln der Meyer&Menger Projekt GmbH oder von deren Kooperationspartnern bzw. mit diesen verbundenen Dritten. Von Ansprüchen Dritter hält er die Meyer&Menger Projekt GmbH frei, soweit sie auf seinen Angaben beruhen.

§ 4 Der Nachweis von Kaufinteressenten durch die Meyer&Menger Projekt GmbH ist ausschließlich für den Verkäufer bestimmt. Kommt infolge unbefugter Nutzung oder Weitergabe ein anderweitiger Vertrag mit einem dieser Kaufinteressenten zustande, so ist der Verkäufer der Meyer&Menger Projekt GmbH i. G. zum Einsatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

§ 5 Die Meyer&Menger Projekt GmbH ist berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Verkäufer verpflichtet sich, bei Bestehen eines Vorkaufsrechts in den Kaufvertrag in Form einer Anerkenntnis seine Provisionsvereinbarung und in Form eines Vertrages zugunsten Dritter nach S328 BGB die Verpflichtung des Käufers aufzunehmen, die Käuferprovision an die Meyer&Menger Projekt GmbH zu zahlen. Ohne bestehendes Vorkaufsrecht ist die Verpflichtung des Verkäufers auf eine Erklärung zur Provisionsvereinbarung beschränkt. Kommt ein Vertrag ohne Mitwirkung der Meyer&Menger Projekt GmbH zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.

§ 6 Endet der Makleralleinauftrag während der Laufzeit erfolglos durch außerordentliche Kündigung oder dadurch, dass der Verkäufer kein Interesse mehr am Abschluss des erstrebten Kaufvertrages hat, so ist die Meyer&Menger Projekt GmbH berechtigt, vom Verkäufer die Erstattung der konkret durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Aufwendungen zu beanspruchen.

§ 7 Der Makleralleinauftrag gilt ab Unterzeichnung und endet mit Ablauf der im Vertrag benannten Laufzeit nach Vermarktungsbeginn. Vermarktungsbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem der Meyer&Menger Projekt GmbH das vom Verkäufer als inhaltlich korrekt frei gezeichnete Exposé zugegangen ist. Der Makleralleinauftrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht zum Ablauf des Vertrags unter Einhaltung einer Frist von sieben Tagen schriftlich gekündigt wird. Er endet jedoch spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vermarktungsbeginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ohne Laufzeitbenennung endet der Makleralleinauftrag ebenfalls zwölf Monate nach Vermarktungsbeginn.

§ 8 Der Verkäufer bevollmächtigt die Meyer&Menger Projekt GmbH , einen Notar mit der Fertigung eines Vertragsentwurfes zu beauftragen. Des Weiteren erteilt er der Meyer&Menger Projekt GmbH die Vollmacht, gegenüber weiteren Maklern, die das vorbezeichnete Objekt anbieten, das Anbieten des Obiekts in Form des Nachweises und/oder der Vermittlung gegenüber potenziellen Erwerbern zu untersagen sowie einen von einem anderen Makler behaupteten angeblich erteilten Auftrag zur Vermarktung der Immobilie zu widerrufen.

§ 9 Die Meyer&Menger Projekt GmbH behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt.

§ 10 Meyer&Menger Projekt GmbH ist berechtigt, ihre Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten. Sofern Forderungen gemäß Rechnung nach der ersten Zahlungserinnerung nicht beglichen werden, können diese an dritte abgetreten werden.